Volkshochschulen sind Werkstätten der Demokratie

Teilnahmebedingungen

vhs Leck – Teilnahmebedingungen (ab 1. Juli 2023)

§ 1 Geltung

Die Teilnahmebedingungen in der jeweils geltenden Fassung sind Bestandteil des mit der Anmeldung zu einer öffentlich zugänglichen Veranstaltung geschlossenen Vertrages. Ihr Erhalt und die Kenntnisnahme derselben werden mit der schriftlichen verbindlichen Anmeldung bestätigt.

§ 2 Anmeldung zur Teilnahme

(1) Die vhs Leck nimmt Anmeldungen für Veranstaltungen und Kurse per E-Mail (info@vhs-leck.de), telefonisch (Tel.04662/4539), über die Webseite (https://www.vhs-sh.net/vhs-leck) oder persönlich in der Geschäftsstelle an.

(2) Bei Fortsetzungskursen ist pro Kurs eine erneute Anmeldung erforderlich.

(3) Anmeldungen können auch für dritte, namentlich genannte Personen getätigt werden, wenn eine Kontaktmöglichkeit (E-Mail-Adresse, Telefonnummer) zusätzlich angegeben wird.

(4) Soweit keine negative Benachrichtigung (Absage) erfolgt, gilt die Anmeldung als rechtsverbindlich angenommen.

(5) Die Anmeldedaten werden elektronisch gespeichert und unterliegen dem Datenschutz (siehe Datenschutzbestimmungen). Sie werden zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen und zur Vertragserfüllung verwendet.

§ 3 Vergabe der Teilnehmerplätze / Teilnahmebeschränkungen

(1) Die Vergabe der Teilnehmerplätze zu den Veranstaltungen und Kursen geschieht in der Reihenfolge der Anmeldungen.

(2) Die vhs Leck kann für einzelne Veranstaltungen Beschränkungen festsetzen (z.B. Höchst- bzw. Mindestteilnehmerzahlen, Höchst- bzw. Mindestalter, bestimmte Zielgruppen). Die Zulassung zu einzelnen Veranstaltungen kann in sachlich begründeten Fällen verwehrt oder an gebotene Voraussetzungen geknüpft werden.

§ 4 Organisatorische Änderungen der Veranstaltungen bzw. Kurse /Ausschluss von Veranstaltungstagen

(1) Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch eine bestimmte Kursleitung durchgeführt wird. Das gilt auch dann, wenn die Veranstaltung mit dem Namen einer Kursleitung angekündigt wurde.

(2) Die vhs Leck kann aus sachlichem Grund und in einem für den/die Teilnehmer/in zumutbaren Umfang Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung ändern.

(3) Muss eine Veranstaltungseinheit aus einem von der vhs Leck nicht zu vertretenden Grund ausfallen (beispielsweise wegen Erkrankung einer Kursleitung), kann sie nachgeholt werden. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht. Wird die Veranstaltung nicht nachgeholt, gilt entsprechend §11 der Teilnahmebedingungen.

(4) An Feiertagen finden keine Veranstaltungen statt.

(5) Veranstaltungen in den Schulferien und am Wochenende finden nur in Ausnahmefällen statt.

§ 5 Höhe der Teilnahmegebühren

(1) Die Gebühr jeder einzelnen Veranstaltung wird im Programm angekündigt.

(2) Mögliche Ermäßigungen können bei der Geschäftsstelle der vhs Leck erfragt werden.

(3) Eine Ermäßigung bezieht sich nur auf die reine Kursgebühr. Zusätzliche Kosten (z.B. Materialkosten, Lebensmittelkosten) werden nicht ermäßigt und sind in voller Höhe zu zahlen.

§ 6 Sonstige Gebühren und Kosten

(1) Kosten für Bücher, Arbeits- und Verbrauchsmaterial, für die Benutzung von Geräten und Ausstattung, für Sonderleistungen jeglicher Art und Prüfungsgebühren sind kein Bestandteil der Teilnahmegebühr und werden zusätzlich erhoben.

(2) Zusätzliche Kosten werden im Programm mit angekündigt.

§ 7 Fälligkeit der Gebühren und Zahlungsweise

(1) Die Gebühren werden am Tag der Anmeldung fällig.

(2) Für die Zahlungsabwicklung bevorzugt die vhs Leck das Lastschrifteinzugsverfahren und bittet die Teilnehmenden um eine entsprechende Zustimmung, spätestens am ersten Kurstag.

(3) Eine Barzahlung ist nur im Voraus und ausschließlich in der Geschäftsstelle möglich.

(4) Für Einzelveranstaltungen und Veranstaltungen an einem Wochenende wird bei neuen Teilnehmenden aus organisatorischen Gründen vorab um die Angabe der Kontoverbindung gebeten. Die Zustimmung zur Teilnahme am Lastschriftverfahren erfolgt aber erst mit Unterschrift auf dem Anmeldeformular zu Beginn einer Veranstaltung.

§ 8 Rückstände und Mahnungen

(1) Zahlungsrückstände und Mahnungen werden organisatorisch über das Amt Südtondern, Finanzbuchhaltung/Vollstreckung, Marktstraße 12, 25899 Niebüll abgewickelt.

(2) Bei einem Rückstand in der Zahlung der Teilnahmegebühren oder sonstiger Forderungen der vhs werden eingehende Zahlungen zuerst auf die Rückstände und erst dann auf die neuen Forderungen verrechnet.

(3) Für jede Mahnung wird eine Mahngebühr von 5,00 € erhoben.

(4) Zusätzliche Kosten aus vertragswidrigem Rückruf geleisteter Zahlungen im Rahmen einer Abrufermächtigung (Rücklastschrift) oder aus anderen Unregelmäßigkeiten bei der Zahlungsabwicklung gehen zu Lasten des Teilnehmers.

§ 9 Abmeldung vor Veranstaltungsbeginn / Erstattung von Gebühren

(1) Ein Fernbleiben vom Kurs gilt nicht als Abmeldung!

(2) Die Abmeldung vor Veranstaltungsbeginn geschieht schriftlich an die Geschäftsstelle.

(3) Eine Abmeldung bis zu sieben Kalendertagen vor Beginn eines Kurses oder einer Einzelveranstaltung bleibt gebührenfrei.

(4) Die Nichteinhaltung der Abmeldefrist verpflichtet zur Zahlung von 100 % des Entgeltes. In begründeten Einzelfällen kann eine anteilige Ermäßigung der Kursgebühr möglich sein.

§ 10 Rücktritt nach Veranstaltungsbeginn / Erstattung von Gebühren

(1) Ein Fernbleiben vom Kurs gilt nicht als Rücktritt!

(2) Eine Mitteilung zu einem Rücktritt muss schriftlich an die Geschäftsstelle erfolgen.

(3) Ein Rücktritt vor dem zweiten Kurstag kann nur gebührenfrei erfolgen, wenn danach die Mindestteilnehmerzahl nicht unterschritten wird, um die Veranstaltung kostendeckend durchzuführen

(4) Ausgenommen von diesem besonderen Rücktrittsrecht sind Einzelveranstaltungen und Kurse mit weniger als sechs Kurstagen.

(5) Weist die Veranstaltung einen Mangel auf, der geeignet ist, das Ziel der Veranstaltung nachhaltig zu beeinträchtigen, hat der/die Teilnehmer/in die vhs Leck auf den Mangel hinzuweisen und ihr Gelegenheit zu geben, den Mangel innerhalb einer angemessenen und festgelegten Frist zu beseitigen. Kann der Mangel nicht beseitigt werden, hat der/die Teilnehmer/in das Recht, den Vertrag nach Ablauf der Frist aus wichtigem Grund zu kündigen.

(6) Eine Reduzierung der Teilnahmegebühren ist ggf. anteilig nach Prüfung möglich.

§ 11 Absage und Abbruch von Veranstaltungen / Erstattung von Gebühren

(1) Die vhs Leck kann wegen mangelnder Beteiligung, Ausfalls der Kursleitung oder anderer triftiger Gründe eine Veranstaltung vor Beginn absagen oder vor Beendigung abbrechen.

(2) Bei vorheriger Absage werden gezahlte Gebühren erstattet.

(3) Bei Abbruch erfolgt eine schriftliche Mitteilung an die Teilnehmenden. Gebühren sind bis zu diesem Zeitpunkt anteilig fällig, überzahlte Gebühren werden erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

(4) Kosten nach § 5 (zusätzliche Kosten) werden nur dann anteilig erstattet, wenn finanzielle Verpflichtungen gegenüber Dritten (z.B. Lieferanten) noch nicht geleistet worden sind.

§ 12 Ausschluss von der Teilnahme nach Veranstaltungsbeginn / Erstattung von Gebühren

Die vhs Leck kann Teilnehmende in sachlich begründeten Fällen von der weiteren Teilnahme ausschließen. Diese Fälle sind z.B.:

  • Störungen des Veranstaltungsverlaufes durch häufiges verschuldetes Fehlen oder durch andere Handlungen
  • gemeinschaftswidriges Verhalten in Veranstaltungen trotz vorangehender Abmahnung und Androhung der Kündigung durch die Kursleitung, insbesondere Störung des Informations- bzw. Veranstaltungsbetriebes durch Lärm- und Geräuschbelästigungen oder durch querulatorisches Verhalten,
  • Ehrverletzungen aller Art gegenüber der Kursleitung, Teilnehmenden oder Beschäftigten der vhs Leck,
  • Diskriminierung von Personen wegen persönlicher Eigenschaften (Alter, Geschlecht, Hautfarbe, Volks- oder Religionszugehörigkeit etc.),
  • Missbrauch der Veranstaltungen für parteipolitische oder weltanschauliche Zwecke oder für Agitationen aller Art,
  • beachtliche Verstöße gegen die Hausordnung

In diesen Fällen werden die Gebühren nicht erstattet. Offene Forderungen der vhs Leck bleiben bestehen.

§ 13 Höhere Gewalt

(1) Unbeschadet der Möglichkeit einer Kündigung aus wichtigem Grund verlängert sich für den Fall, dass eine Vertragspartei an der Erfüllung des Vertrages durch höhere Gewalt wie Krieg, Endemie, Pandemie, schwere Überschwemmung, Feuer, Taifun, Sturm und Erdbeben, gehindert ist, die Frist für die Erfüllung des Vertrages um den Zeitraum, in dem die höhere Gewalt vorliegt.

(2) „Höhere Gewalt“ bedeutet das Eintreten eines Ereignisses, das eine Partei zumindest vorübergehend daran hindert, eine oder mehrere ihrer vertraglichen Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen, wenn und soweit die von dem Hindernis betroffene Partei nachweist,

  • dass dieses Hindernis außerhalb ihrer zumutbaren Kontrolle liegt,
  • dass das Ereignis zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vernünftigerweise nicht vorhersehbar war,
  • und dass die Auswirkungen des Hindernisses von der betroffenen Partei nicht vernünftigerweise hätten vermieden oder überwunden werden können.

(3) Die betroffene Partei benachrichtigt die andere Partei unverzüglich wenigstens in Textform über den Eintritt Höherer Gewalt sowie über die Aussetzung der Leistungspflicht.

(4) Entfallen die Voraussetzungen für die Annahme Höherer Gewalt (Absatz 2), benachrichtigt die betroffene Partei die andere Partei unverzüglich wenigstens per E-Mail.

(5) Sollte die Wirkung höherer Gewalt länger als 60 (sechzig) Tage andauern, hat die andere Partei das Recht, den Vertrag fristlos mit der Folge einer Vertragsrückabwicklung nach den gesetzlichen Vorschriften zu kündigen.

§ 14 Haftung

Die vhs Leck haftet bei Schadensfällen, Verlusten oder anderen Ereignisse nur im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und ihrer Versicherung. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

§ 15 Benutzungsordnung

(1) Der Teilnehmer erkennt die jeweils geltenden Hausordnungen in genutzten Liegenschaften und Benutzungsordnungen genutzter Unterrichts- und Arbeitsräume an und verpflichtet sich, sie einzuhalten. Sie können bei der vhs Leck eingesehen werden.

(2) Rauchen ist in allen Räumen und Gebäuden sowie auf dem Schulgelände nicht gestattet.

§ 16 Gültigkeit

Falls Teile der Bedingungen ungültig sind, beeinträchtigt das nicht ihre anderen Vorgaben oder den mit der Anmeldung geschlossenen Teilnahmevertrag.