Die VHS Leck ist weiterhin eine staatlich anerkannte Einrichtung der Weiterbildung nach dem Weiterbildungsgesetz Schleswig-Holstein (WBG).
Die neue Bestätigung aus dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus ist gültig bis März 2028.
Träger und Einrichtungen der Weiterbildung in Schleswig-Holstein können sich freiwillig durch das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus staatlich anerkennen lassen. Die staatliche Anerkennung wird im Sinne eines „Qualitätssiegels“ nur an diejenigen Weiterbildungsanbieter verliehen, die bestimmte Kriterien des Teilnahmeschutzes, der Personal- und Sachausstattung und der Unterrichtskonzeption erfüllen.